Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Allgemein
Vertragspartner
Wenn nicht ausdrücklich in der Ausschreibung etwas anderes genannt wird, so ist Vertragspartner und somit verantwortlich für die Durchführung der Veranstaltungen:
Thoma Service UG
Dr. Pilet Spur 13
79868 Feldberg im Schwarzwald
im folgenden „Veranstalter“ genannt.
Buchung / Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Veranstaltungsausschreibung verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
Nimmt der Teilnehmer Anmeldungen für weitere Personen (z.B. Kinder, Freunde, usw.) vor, so steht er für deren Vertragsverpflichtung wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt jedoch in der Regel durch Aushändigung bzw. elektronische Zusendung der vorläufigen Buchungsbestätigung.
Die Buchungsbestätigung seitens des Teilnehmers muss innerhalb 12h nach Erhalt der vom Veranstalter elektronisch gesendeten Buchungsinformationen erfolgen. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Leistungen durch die online gestellte Voranmeldung.
Weicht der Inhalt der vorläufigen Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung bzw. vorläufigen Buchungsbestätigung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme erklärt oder den Veranstaltungspreis bezahlt.
Leistung
Der Veranstalter verpflichtet sich, die in der Ausschreibung angebotenen Leistungen zu erbringen. Etwaige Nebenabreden und die Vereinbarung von Sonderwünschen sind möglich, ebenso wie Änderungen der Ausschreibungsangaben vor Vertragsabschluss durch den Veranstalter.
Buchung und Reservierungen von Ski- und Snowboardkursen
Die Thoma Service UG mit ihren Standorten Schneesport Thoma Grafenmatt und Wintersport Thoma Seebuck tritt als Agentur zur Vermittlung von Sportdienstleistungen auf. Die Vermittlung des dargestellten Angebotes erfolgt im Auftrag der freiberuflichen Wintersportlehrer. Die Thoma Service UG übernimmt keinerlei Haftung für Personen und Sachschäden gegenüber Kursteilnehmern oder Dritter. Im dargestellten Preis sind neben den Kosten der freiberuflichen Skilehrer eine Vermittlungsgebühr der Thoma Service UG sowie Kosten zur Nutzung der eigenen Liftanlagen (Kinderländer).
Witterungsbedingter Ausfall von Schulungs- oder Nutzungszeiten berechtigt nicht zur Rückzahlung bereits gebuchter Schulungs- oder Mietleistungen.
Bei nicht Teilnahme an vermittelten Schulungsleistungen erfolgt keine Rückerstattung.
Bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl von Behält sich die Agentur in Rücksprache mit dem Kursveranstalter eine Minderung der Kursdauer vor.
Liftgebühren
Die Kosten für Liftkarten und Skiausrüstung sind nicht in der Kursgebühr enthalten.
Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen oder soweit der Teilnehmer sich mit den Änderungen ausdrücklich einverstanden erklärt. In jedem Fall wird der Veranstalter dem Teilnehmer frühestmöglich Bescheid geben.
Wird eine Veranstaltung z.B. aufgrund von ungünstigen oder aus anderen Gründen, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, an einen alternativen, vergleichbaren Veranstaltungsort verlegt oder die ausgeschriebene Routenführung einer Tour verändert, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Teilrückzahlung. Die endgültige Entscheidung darüber obliegt dem Veranstalter bzw. dem von ihm eingesetzten, verantwortlichen Veranstaltungsleiter vor Ort.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Zahlung des Veranstaltungspreises
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Zahlung während des Buchungsprozess abgewickelt.
Ist die vollständige Bezahlung des Gesamt-Veranstaltungspreises vor Ort vereinbart, ist diese in EURO als Barzahlung, per EC-Kartenzahlung oder per Kreditkartenzahlung. Kreditkartenzahlungen zugunsten des Veranstalters von der TREKKSOFT AG, Hauptstraße 15, 3800 Matten, Schweiz ("TREKKSOFT"), eingezogen. TREKKSOFT wird als TREKKSOFT TOUR BOOKING auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Die Domain, in der Sie Ihre Zahlung eingeben und bearbeiten, ist Eigentum von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben. Bitte senden Sie eine E-Mail an support(at)payyo.ch für alle Anfragen zu Ihren Kreditkartenzahlungen und Rückbuchungen.
Falls –davon abweichend- Teil-Zahlungen ausdrücklich vereinbart wurden, ist spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn der Restbetrag fällig.
Es wird darauf hingewiesen, dass ohne vollständige Bezahlung des Veranstaltungspreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Leistungen besteht.
Rücktritt durch den Teilnehmer
Kann ein Teilnehmer die Buchung nicht wahrnehmen, so gilt - wenn nichts anderes vereinbart wurde - folgende Rücktrittskosten-Regelung: Bei Eingang der Absage...
bis 48 Stunden vor Beginn werden 100% der Kosten erstattet.
weniger als 48 Stunden vor Beginn werden 0% der Kosten erstattet.
Bei einer offiziellen Reisebeschränkung durch die aktuelle Coronaverordnung werden 100% der Kosten erstattet.
Die Kunden sind verpflichtet, die Thoma Service UG umgehend und wahrheitsgemäß bei Infektionen bzw. Symptomen zu informieren. Covid-19 Infizierte oder Menschen mit Covid-19 auftretenden Symptomen können nicht die Buchung wahrnehmen. Die Thoma Service UG kann jederzeit einen Ausschluss von der Teilnahme bei vorliegender Infektion bzw. Symptomen anordnen. Somit gelten die regulären Stornobedingungen bei Absage durch die Thoma Service UG. Bei Rücktritt durch den Kunden bei vorliegender Infektion bzw. Symptomen, gelten die Stornobedingungen durch Absage des Kunden.
Nimmt der Teilnehmer Anmeldungen für weitere Personen (z.B. Kinder, Freunde, usw.) vor, so steht er für deren Stornierung wie für seine eigene Stornierung ein.
Bei individuell-vereinbarten Gruppenveranstaltungen gilt für den Rücktritt jedes einzelnen Gruppen-Teilnehmers aus dieser Gruppe die gleiche Regelung bezogen auf seinen Anteil am gesamten Gruppenpreis.
Um die Kosten einer Stornierung zu begrenzen, empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Wenn eine gesetzliche Corona-Verordnung die gebuchte Teilnahme an einer Veranstaltung nicht zulässt, erhält der Teilnehmer 100 % des Preises zurück.
Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte, verantwortliche Veranstaltungsleiter kann den Vertrag nach Beginn der Veranstaltung sofort kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter bzw. des von ihm eingesetzten Veranstaltungsleiters nachhaltig stört (z. B. Beleidigung Mitreisender, öffentlicher Drogenkonsum, alkoholbedingte Ausfälle, sexuelle Belästigung, etc. ) oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter aus solchem Grund, so behält er den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis.
Absage/Beendigung einer Veranstaltung wegen Wetter und höherer Gewalt
Wird die Veranstaltung infolge von schlechtem Wetter (in Form von Regen, Starkwind/Sturm, Gewitter) oder höherer Gewalt (z.B. unzumutbare Witterungsverhältnisse, Pandemien usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Veranstalter bis zum Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung absagen.
Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte, verantwortliche Veranstaltungsleiter kann eine Veranstaltung auch nach ihrem Beginn noch kurzfristig beenden, wenn dies infolge höherer Gewalt geboten erscheint. In diesem Fall kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Mindestanforderungen
Der Teilnehmer hat sich vor Vertragsabschluss über die Mindest-Anforderungen der Veranstaltung zu informieren und etwaige Fragen vor der Buchung mit dem Veranstalter abzuklären. Ist kein besonderes Anforderungsprofil angegeben, so werden lediglich normale körperliche und mentale Fitness, Kenntnis und Beachtung der gesetzlichen Verordnungen (z.B. StVO, FIS-Regeln) sowie die regelgerechte Benutzung des Sportgeräts vorausgesetzt.
Um die eigene Gesundheit und die der übrigen Teilnehmer nicht zu gefährden, müssen körperliche oder geistige Gebrechen unbedingt vor Veranstaltungsbeginn mit dem behandelten Arzt und dem Veranstalter durchgesprochen werden.
Wenn sich erst nach Veranstaltungsbeginn herausstellt, dass der Teilnehmer die ausgeschriebenen Mindest-Anforderungen nicht erfüllt, so kann der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte, verantwortliche Veranstaltungsleiter den Teilnehmer auch dann noch von der Veranstaltung ausschließen, um dessen Sicherheit oder die der übrigen Teilnehmer und den Erfolg der Veranstaltung nicht zu gefährden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.
Erforderliche Ausstattung
Die richtige Ausrüstung ist entscheidend für die Sicherheit der Teilnehmer und den Erfolg der Veranstaltung. Welche Ausrüstung für die Teilnahme an der Veranstaltung unbedingt erforderlich ist, kann der Teilnehmer der Ausschreibung entnehmen bzw. ergibt sich aus der Natur der Sache.
Sofern nicht ausdrücklich in der Ausschreibung bzw. mit der Buchungsbestätigung etwas anderes vereinbart wurde, ist der Teilnehmer selbst verantwortlich dafür, seine eigene Ausrüstung zum Veranstaltungsbeginn mitzubringen.
In jedem Fall hat der Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand seiner Ausrüstung zu überprüfen. Die Ausrüstungs-Experten des Veranstalters beraten gerne dabei. Wenn es erforderlich ist, kann der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte, verantwortliche Veranstaltungsleiter einen Teilnehmer aufgrund von fehlender oder mangelhafter Ausrüstung von der Veranstaltung ausschließen, um dessen Sicherheit oder die der übrigen Teilnehmer oder den Veranstaltungserfolg nicht zu gefährden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.
Gefahren und Haftung
Die Teilnahme an den Sport-Aktivitäten des Veranstalters erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Insbesondere ist die Haftung des Veranstalters - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit vollumfänglich ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat auf seine Bekleidungsstücke sowie sonstige seiner Gegenstände Acht zu geben und diese selbständig vor dem Abhandenkommen bzw. vor Beschädigungen zu schützen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ebenfalls im Rahmen des gesetzlich Zulässigen vollumfänglich ausgeschlossen.
Im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten haftet der Veranstalter für folgendes:
- die Richtigkeit der angegebenen Leistungen
- die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der von ihm eingesetzten, verantwortlichen Veranstaltungsleiter. In aller Regel handelt es sich dabei um erfahrene Übungsleiter, Guides und Trainer.
Der Veranstalter weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass bei den Veranstaltungen in der freien Natur auch bei sorgfältigster Planung und Durchführung durch den Veranstaltungsleiter ein gewisses Restrisiko für die Teilnehmer verbleibt. Der Teilnehmer ist sich darüber bewusst, dieses Restrisiko zu tragen und nimmt insofern auf eigene Gefahr und Verantwortung hin teil.
Der Veranstalter haftet ausdrücklich nicht für folgendes:
- körperliche Unzulänglichkeiten der teilnehmenden Personen
- Mängel an der von den Teilnehmern mitgebrachten Ausrüstung
- Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der verantwortlichen Veranstaltungsleiter nicht befolgt werden
- Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Verhaltensregeln (StVO etc.) der teilnehmenden Personen
- Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die als solche in der Ausschreibung ausdrücklich gekennzeichnet sind.
Veröffentlichung von Veranstaltungs-Bildern
Der Teilnehmer stimmt mit seinem Vertragsabschluss zu, dass der Veranstalter unentgeltlich die Bilder für diesen Zweck nutzen darf, ebenso wie für weitere, interne Zwecke im Verantwortungsbereich des Veranstalters (z.B. auf Flyern, Kursprogrammen usw.)
Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Weitergabe oder Weiterveräußerung der Bilder an Dritte.
Sollte der Teilnehmer eine Veröffentlichung der Bilder, auf denen er abgebildet ist, im Internet oder für andere o.g. Zwecke nicht wünschen, so kann er dies vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter mitteilen. Unabhängig davon kann der Teilnehmer jederzeit -auch nachträglich- das umgehende Entfernen einzelner Bilder von der Website des Veranstalters oder das Beenden anderer Verwendungszwecke verlangen.
Gerichtsstand
Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen gilt als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen.
Verleih von Leihmaterialien
Bikesport
Nutzung
Der Mieter erkennt durch die Übernahme des Verleih Bikes, bzw. Verleih-E-Bike – im folgenden „Fahrrad“ genannt – an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
Der Mieter darf das Fahrrad nebst Zubehör nur gemäß Reservierungsdauer und in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (StVO), benutzen. Er darf es zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Die Benutzung des Fahrrades/des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden. Der Mieter nimmt hiermit zur Kenntnis, dass die Ausstattung das Fahrrads nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht.
Kinder benötigen die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der Mieter erteilt seine Einwilligung durch die Übernahme und Übergabe des Fahrrades an das Kind. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad nebst Zubehör pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren
verschlossenen Ort (Raum) abzustellen, außerhalb geschlossener Räume ist das Fahrrad beim Abstellen an einem festen Gegenstand (fest montierter
Fahrradständer, Laterne, Zaun etc.) gegen Diebstahl zu sichern. Die Elektrofahrräder werden in geladenem Zustand übergeben. Für das rechtzeitige Nachladen
des Elektrofahrrad-Akkus unterwegs ist der Mieter verantwortlich. Bei mehrtägiger Mietdauer ist auf das Laden des Akkus über Nacht zu achten! Die
Rückgabe des Elektrofahrrades mit leerem Akku ist erlaubt. Die Kosten für das Laden des Akkus, unterwegs oder bei mehrtägiger Mietdauer, sind
vom Mieter zu tragen.
Bei einer Verleihdauer von mehr als drei Tagen ist ein Bike Check-up der gängigen Verschließteile im Thoma Sports Shop notwendig, um sicherheitsrelevante Aspekte zu gewährleisten. Dazu vereinbart der Mieter mit dem Shoppersonal einen passenden Zeitpunkt.
Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
Reparatur während der Mietzeit
Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten (dies gilt nicht für Verschleißschäden), wenn ihre Ursache weder auf
unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Bei Überschreitungen
des zulässigen Gesamtgewichtes sowie der max. Belastung von Gepäckträgern und Fahrrad-Körben eines Fahrrades trägt der Mieter die Kosten für Reparatur.
Bei Schäden, wie z.B. Speichenbrüchen, Schaltung incl. Züge, etc., trägt der Mieter die Reparaturkosten.
Bei Defekten am Fahrrad ist vor der Reparatur das Verleih Team zu benachrichtigen, andernfalls behält sich die Thoma Service UG vor, die Kosten nicht zu
erstatten. Wir übernehmen bei evtl. auftretenden Defekten an den Leihrädern keine Haftung für Folgeschäden, wie Hotelkosten, Taxi und Bahnkosten,
Abholservice, Telefonkosten etc.
Folgende Preise sind für verschuldete Schäden durch den Vermieter definiert:
Laufrad defekt
8er, aber kein schleifen 12,- EUR
Nicht mehr reparierfähig MTB 55,- EUR
Nicht mehr reparierfähig E-Bike 85,- EUR
E-Bike Akku defekt 600,- EUR
Display des E-Bike defekt 100,- EUR
Bedieneinheit E-Bike defekt 100,- EUR
Kettenkasten defekt 20,- EUR
Mantel defekt (z.B. aufgeschlitzt, profillose Stellen) 25,- EUR
Lichteinheit bei Trekking defekt 15,- EUR
Griffe defekt 15,- EUR
Sattel defekt 25,- EUR
Schaltauge defekt 25,- EUR
E-Bike Ladegerät (Verlust oder Defekt) 70,- EUR
Schlüssel für E-Bike (Verlust oder Defekt) 20,- EUR
Bei jedem Schaden wird eine Reparaturrechnung ausgestellt, welche der Mieter bei seiner Versicherung einreichen kann.
Bei größeren Schäden, die durch den Mieter verschuldet sich, werden wir einen Kostenvoranschlag für die Versicherung vorbereiten.
Unfall und Verlust/Diebstahl:
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder durch Diebstahl abhanden
gekommen ist, Diebstahl von Zubehör ist ebenfalls anzuzeigen. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht
gemäß Versicherungsbedingungen (Vorlage einer Skizze etc.) vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten
Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Haftung
Der Mieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades/des Mietgegenstandes und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Bei
Diebstahl haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
Rückgabe
Der Mieter hat das Fahrrad/das Zubehör spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar
während der Geschäftszeiten des Vermieters spätestes 30 Minuten vor Geschäftsende.
Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und
gegebenenfalls einen darüberhinausgehenden Schaden zu ersetzen.
Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, dem Mieter
gegenüber zu beanstanden und die Reparatur zu berechnen.
Wintersport
Nutzung
Der Mieter erkennt durch die Übernahme des Verleihmaterial– im folgenden „Ausrüstung“ genannt – an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem nutzbaren, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
Der Mieter darf die Ausrüstung nebst Zubehör nur gemäß Reservierungsdauer und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der FIS-Regeln, benutzen. Er darf es nicht zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Die Benutzung der Ausrüstung/des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Die Ausrüstung darf nur vom Mieter genutzt werden.
Kinder benötigen die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der Mieter erteilt seine Einwilligung durch die Übernahme und Übergabe der Ausrüstung an das Kind. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Ausrüstung nebst Zubehör pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln.
Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe der Ausrüstung dem Vermieter mitzuteilen.
Reparatur während der Mietzeit
Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten (dies gilt nicht für Verschleißschäden), wenn ihre Ursache weder auf
unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.
Bei Defekten an der Ausrüstung ist vor der Reparatur das Verleih Team zu benachrichtigen, andernfalls behält sich die Thoma Service UG vor, die Kosten nicht zu
erstatten. Wir übernehmen bei evtl. auftretenden Defekten an der Ausrüstung keine Haftung für Folgeschäden, wie Hotelkosten, Taxi und Bahnkosten,
Abholservice, Telefonkosten etc..
Unfall und Verlust/Diebstahl:
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Ausrüstung in einen Unfall verwickelt wurde oder durch Diebstahl abhandengekommen ist, Diebstahl von Zubehör ist ebenfalls anzuzeigen. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht
gemäß Versicherungsbedingungen (Vorlage einer Skizze etc.) vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen beinhalten.
Haftung
Der Mieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Der Mieter hat die Ausrüstung in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung der Ausrüstung/des Mietgegenstandes und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Bei
Diebstahl haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
Rückgabe
Der Mieter hat die Ausrüstung/das Zubehör spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben, und zwar
während der Geschäftszeiten des Vermieters spätestes 30 Minuten vor Geschäftsende.
Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
Wird die Ausrüstung nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen en Tag den Tagesmietzins zu zahlen und
gegebenenfalls einen darüberhinausgehenden Schaden zu ersetzen.
Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe die Ausrüstung, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, dem Mieter
gegenüber zu beanstanden und die Reparatur zu berechnen.
Bindungseinstellung
Bindungen werden an Skischuhe angepasst es erfolgt jedoch keine sicherheitstechnische Überprüfung der Einstellung nach ISO 11088. Mit seiner Einwilligung betätigt der Kunde die Richtigkeit der zu Einstellung notwendigen Daten. Die Thoma Service UG übernimmt haftet nicht bei Schäden weder gegenüber dem Mieter noch Dritter. Eine individuelle Sicherheitsüberprüfung der Bindungseinstellung nach ISO 11088 ist gegen eine Pauschale von 15€ je Einstellung möglich.
Allgemeines:
Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese
Schriftformklausel.
Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Preise, Zeiten und Angebote können jederzeit geändert werden. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Alle Rechte vorbehalten. Der
Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF übersandt.